Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?
Den Firmennamen schützen: Der richtige Name für ein Unternehmen oder ein Produkt zieht die Aufmerksamkeit auf sich und schafft Exklusivität. Gleichzeitig erhöht er den Wiedererkennungswert, was Ihnen langfristig zugutekommt. Das macht ihn zu einem Schritt in Richtung des nachhaltigen Erfolgs, der Ihr Unternehmen für lange Zeit begleitet. Sobald Sie sich dafür entscheiden, Ihren Firmennamen schützen zu lassen, dürfen Mitbewerber ihn nicht mehr verwenden. Folgende Vorteile bringt der Schutz mit sich:
- Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen, dürfen Dritte ihn nicht unerlaubt nutzen.
- Sie steigern den Wert Ihres Unternehmens und wahren die Betriebsidentität.
- Besonders nachhaltig gestaltet sich der Schutz, wenn Sie eine Markeneintragung oder den Markenschutz durch Ihr Deutsches Patentamt vornehmen lassen.
Die Eintragung des Firmennamens ist nicht verpflichtend, sondern bleibt Ihnen überlassen. Trotzdem lohnt es sich, den Firmennamen schützen zu lassen – schließlich ist der Unternehmensname nicht bloß die Bezeichnung Ihres Unternehmens. Vielmehr ist er ein wichtiges Markenzeichen und steht in enger Verbindung mit der Identität Ihrer Firma. Obwohl diese Form des Schutzes für jede Organisation von Bedeutung ist, profitieren vor allem junge Unternehmen davon, sich rechtlich abzusichern.
Wann sollte Sie Ihren Firmennamen schützen lassen?
Obwohl es schön ist, den Firmennamen schützen zu lassen und die Rechte zu genießen, stellt sich die Frage: Wann ist es sinnvoll und notwendig, diesen Schritt zu gehen? Grundsätzlich sind es die folgenden Gründe, aus denen sich Künstler oder Firmen dafür entscheiden, ihren Firmennamen schützen zu lassen:
- Sie möchten verhindern, dass andere Ihre Schutzmarke unerlaubt verwenden können.
- Der Name Ihrer Firma, Ihres Produkts oder Ihres Werkes wird allgemein immer bekannter.
- Sie möchten sich durch Ihre Schutzmarke exklusiv von anderen Unternehmen und Fabrikaten abgrenzen.
- Sie möchten Ihren Firmennamen schützen lassen, um ihn gewerblich nutzen zu können.
Übrigens: Den Antrag für Ihren Markenschutz nimmt Ihr Deutsches Patentamt vor. Der Ablauf an sich ist einfach und unkompliziert, sodass die Eintragung Ihres Firmennamens kein Problem darstellt.
Was kostet es, meinen Firmennamen schützen zu lassen?
Wie hoch die Kosten für den Markenschutz ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich erhebt die Bundesoberbehörde Deutsches Patentamt eine amtliche Gebühr, die Sie zusätzlich zu den anfallenden Kosten tragen müssen.
Beauftragen Sie einen Anwalt damit, Ihren Firmennamen schützen zu lassen, steigt der zu entrichtende Betrag ebenfalls. Allerdings lohnt sich dieser zusätzliche Kostenfaktor, denn der Jurist prüft im Vorfeld, ob der Firmenname einen bestehenden Namensschutz verletzt. Ist das der Fall, können Sie Komplikationen bei der Anmeldung vorbeugen. Mit folgenden Ausgaben sollten Sie rechnen, um Ihren Firmennamen zu schützen:
- Amtsgebühren: Die Amtsgebühren betragen derzeit 300 Euro und werden erhoben, sobald Sie eine Marke anmelden. In diesem Betrag sind bereits drei Klassen an Dienstleistungen und Waren enthalten. Übrigens: Nehmen Sie die Anmeldung elektronisch vor, beträgt die Gebühr lediglich 290 Euro.
- Warenklassen: Sollten Ihnen die drei Klassen nicht reichen, können Sie weitere Warenklassen beantragen. Jede von ihnen kostet Sie 100 Euro.
- Verlängerungsgebühr: Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen, bleibt dieser rechtliche Schutz nicht für immer bestehen. Er muss regelmäßig verlängert werden, wobei geprüft wird, ob Sie die Marke in den beantragten Klassen tatsächlich verwenden. Diese Gebühr beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen.
Wichtig: Sobald Sie eine Marke anmelden, müssen Sie sie in den beantragten Bereichen nutzen. Andernfalls erlischt Ihr Markenschutz. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr für die Schutzhinderung entrichten. Außerdem sollten Sie beachten, dass sich durch eine hohe Anzahl an Klassen die Prüfungs- und Bearbeitungszeit verlängert.
Wo und wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?
Sie möchten Ihr Markenpotenzial erhöhen und deshalb einen Markenschutz für Ihren Firmennamen beantragen? In diesem Fall haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine davon: Ihr Deutsches Patentamt. Denn Ihren Firmennamen können Sie entweder durch den Eintrag im Handelsregister schützen lassen, oder Sie vertrauen auf den Markenschutz. Er ist deutlich umfangreicher und bietet Ihnen zusätzliche Vorteile.
Sobald Ihr Unternehmen eine bestimmte Rechtsform erlangt, ist der Eintrag im Handelsregister verpflichtend. Dieses Verzeichnis zeigt die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Firmen auf. Lassen Sie Ihren Firmennamen eintragen, schützen Sie diesen Namen allerdings nur bedingt: Sobald Sie überregional oder international tätig sind, reicht der Eintrag nicht aus. Agieren sie hingegen ausschließlich als lokales Unternehmen, kann diese Möglichkeit ein erster Schritt in Richtung Markenschutz sein.
Die Alternative dazu ist es, auf einen umfangreichen Schutz durch Ihr Deutsches Patentamt zurückzugreifen. Der Markenschutz, den Ihnen dieses Vorgehen bietet, ist deutlich umfassender als der bloße Eintrag im Handelsregister. Dabei profitieren Sie von den wichtigsten Vorteilen:
- Ihren Firmennamen schützen Sie auf diese Weise deutschlandweit.
- Sie erhalten die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie die Rechte zur Lizenzvergabe.
- Nutzen Mitbewerber Ihre Schutzmarke, können Sie rechtliche Schritte gegen sie einleiten und von Ihrem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Gebrauch machen.
- Der Schutzumfang für Ihre Marke besteht für 10 Jahre. Anschließend können Sie ihn beliebig oft verlängern, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihren Firmennamen tatsächlich nutzen.
- Zusätzlich können Sie Ihre Marke international anmelden. Dadurch erreichen Sie einen umfangreichen Schutz, von dem Sie auch außerhalb Deutschlands profitieren.
Für die Anmeldung Ihrer Marke wenden Sie sich einfach an Ihr Deutsches Patentamt. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen, die dafür notwendig sind, die Eintragung zu beantragen. Alternativ entscheiden Sie sich dafür, den Antrag online einzureichen. Wichtig dabei ist, dass Sie vorher recherchieren, ob Ihr Firmenname bereits bestehende Rechte angreift. Ist das der Fall, können Sie Ihren Firmennamen nicht schützen lassen. Die Grundlage dafür ist eine umfangreiche Markenrecherche. Sollte Ihnen diese Aufgabe zu langwierig erscheinen, wenden Sie sich idealerweise an einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt.