Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine Bundesbehörde mit Hauptsitz in München. Seine Aufgaben liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das macht die Organisation im gewerblichen Bereich zu einer wichtigen Institution, die für den gewerblichen Rechtsschutz steht.

DPMA: Die Zentralbehörde für gewerblichen Rechtsschutz

Das DPMA gilt in Deutschland als Kompetenzzentrum für den gewerblichen Rechtsschutz. Das bedeutet, die Einrichtung ist damit beauftragt, geistiges Eigentum zu schützen. Neben der Prüfung von Erfindungen und der Erteilung von Patenten beschäftigt es sich außerdem damit, Designs, Marken und Gebrauchsmuster zu registrieren. Als zentrale Einrichtung verwaltet das DPMA die Schutzrechte registrierter Elemente und informiert die Öffentlichkeit über neue Eintragungen.

Was ist das DPMA?

Die Behörde ist weltweit betrachtet das fünftgrößte Patentamt sowie das größte nationale Patent- und Markenamt Europas. Die obere Bundesbehörde agiert gemeinsame mit einem Netzwerk an nationalen und internationalen Schutzrechtsystemen, um den gewerblichen Rechtsschutz sicherzustellen.

Gegründet wurde das Deutsche Patent- und Markenamt im Jahr 1877 in Berlin. Die zuvor als Kaiserliches Patentamt bekannte Bundesbehörde ist mittlerweile ein moderner Dienstleister. Es bietet wirksame Schutzmöglichkeiten für Marken, technische Erfindungen und Produktdesigns. Damit ist es eine Anlaufstelle für jeden, der sein geistiges Eigentum schützen und gegen Nachahmungen verteidigen möchte: Von kleinen und mittleren Unternehmen über große Konzerne bis hin zu Einzelunternehmern kann sich jeder eintragen lassen.

Zusätzlich bietet das DPMA zahlreiche Informationen über das Schutzrecht und ermöglichen Interessenten eine gezielte Online-Recherche. Einer der Gründe dafür ist die Erkenntnis, dass existierende Schutzrechte einen bedeutsamen Einfluss auf Innovationen und unternehmerische Entscheidungen haben.

Was entscheidet das DPMA?

Als zentrale Behörde fokussiert sich das DPMA auf den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Sowohl am Hauptsitz in München als auch an den Standorten Jena und Berlin ist die Bundesbehörde damit beauftragt, Patente zu vergeben und Designs, Marken und Gebrauchsmuster einzutragen. Gleichermaßen ist es eine Anlaufstelle für die Öffentlichkeit, sobald Informationen über gewerbliche Schutzrechte benötigt werden. Damit stellt die Behörde eine Schnittstelle zwischen der Idee und der Realisierung von Innovationen dar. Denn es entscheidet, ob sich der gestellte Antrag an sämtliche Vorschriften hält und ob die Marke oder das Design eintragungsfähig ist.

Im Zeitalter der Globalisierung wird den gewerblichen Schutzrechten eine wachsende Bedeutung eingeräumt. Deshalb ist das DPMA gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Informationsauftrag nachzukommen. Dazu bietet es umfangreiche Publikations- und Recherchedienste im Internet an, auf denen Interessenten sich über die gültigen Schutzrechte informieren können. Dazu gehört es, potenzielle Anmelder darüber in Kenntnis zu setzen, was sie bei der Anmeldung ihres geistigen Eigentums beachten müssen, um einen erfolgreichen Ablauf des Prozesses sicherzustellen. Sollten die Informationen nicht ausreichen, können sich Interessenten an die Patentanwaltskammer des DPMA wenden, um eine kostenlose Erfinderberatung zu beantragen.