Wovor schützt Sie ein Patent?
Ein Patent schützt Erfindungen vor Nachahmung und gewerblicher Nutzung Dritter. Mit Erfindungen sind in diesem Sinne Produkte oder Verfahren gemeint, die bestimmte Problemstellungen auf technische Art und Weise lösen. Zur Patentierung einer Erfindung müssen drei Punkte vorausgesetzt sein: Die Erfindung muss neu sein und es dürfen keine Informationen vor der Preisgabe öffentlich zugänglich gewesen sein. Die Erfindung muss erfinderisch sein. Das bedeutet, Personen vom Fach können nicht ohne Weiteres auf die Lösung des Problems kommen. Zuletzt muss die Erfindung gewerblich anwendbar und in ihrer Durchführung wiederholbar sein.
Was bringt Ihnen ein Patent?
Durch ein Patent ist dem Erfinder/ der Erfinderin, über einen Zeitraum von 20 Jahren, die alleinige Herstellung und gewerbliche Nutzung der Erfindung vorbehalten. Das beinhaltet Entscheidungen über Herstellungs-, Verkaufs- und Einführrechte, sowie Lizenzierungen. Nach dem Ablauf der 20 Jahre gilt die Erfindung als Allgemeingut und ist für jeden öffentlich zugänglich. Das Recht auf das Patent ist allerdings landesgebunden und muss für jedes Land neu ausgestellt werden. Patentierte Erfindungen in der Schweiz können in allen Ländern, mit Ausnahme von Liechtenstein, repliziert werden. Diejenigen, die ein Patent in Auftrag geben möchten, sind alleinig dafür zuständig zu prüfen, ob ihre Erfindung wirklich als neu eingestuft werden kann. Genauso sind sie dafür zuständig, ihr Patent zu überwachen. Das bedeutet, Patentverletzungen sind vom Erfinder/ von der Erfinderin selbst zu überprüfen.
Wie ist das Patent entstanden?
Bereits 1474 wurde in Venedig ein Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums erlassen, das mit dem heutigen Patentrecht vergleichbar ist. 1877 wurde der Patentschutzverein im deutschen Reich, der 1874 von Werner von Siemens gegründet wurde, vom deutschen Patentgesetz abgelöst. In der Schweiz wurde 1888 der Grundstein für das heutige Eidgenössische Amt für geistiges Eigentum gelegt. Seit der Gründung sind sowohl Patentgesuche als auch personale Entwicklungen stark angestiegen. Prominentester Mitarbeiter war von 1902 bis 1909 Albert Einstein, dessen Aufgaben unter anderem die Prüfung von Erfindungen auf ihre Patentierbarkeit waren.