Markenanmeldung – was ist das?

Die Marke ist Teil des gewerblichen Schutzrechts, welche über Zeichen verfügt, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens beschreiben bzw. bezeichnen kann.

Was für Marken gibt es?

Man muss zwischen verschiedenen Arten von Marken unterscheiden. So gibt es Wortmarken, bei welchen Buchstaben oder Schriftzeichen verwendet werden. Bei Bildmarken setzt man auf Symbole oder Logos. Die Kombination aus diesen beiden Varianten sind sogenannte Wort-Bildmarken, welche sowohl über ein Logo als auch über Buchstaben verfügen. Akustische Töne und Tonfolgen fallen in die Kategorie der Hörmarke. Außerdem gibt es noch Form- und Farbmarken.

Das sind die Vorteile einer Markenanmeldung

Die Eintragung der Marke bietet einige Vorteile. So wird man vor der Nachahmung von anderen geschützt. Man verfügt über das exklusive Nutzungsrecht und kann bei Bedarf selbst über etwaige Lizenzen für bestimmte Nutzer entscheiden. Sollte es in einem dieser Bereiche zu Problemen kommen, sorgt der Markenschutz auch für rechtliche Möglichkeiten. Zunächst kann eine Abmahnung an das jeweilige nachahmende Unternehmen erteilt werden. Im weiteren Verlauf steht auch eine Klage auf Unterlassung bzw. Schadenersatz zur Verfügung.

Wie funktioniert die Markenanmeldung?

Als Unternehmer steht es einem frei die Markenanmeldung selbst durchzuführen oder dies an eine Anwaltskanzlei zu übergeben. Anlaufstelle ist hierbei das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA). Das DPMA bietet drei Möglichkeiten der Markenanmeldung an. So kann auf ein Onlineformular, auf ein schriftliches Formular oder auf eine Onlineanmeldung mit Signatur zurückgegriffen werden.

Als erster Schritt muss die Markenanmeldung beim DPMA erfolgen. Hierbei muss die Identität bestätigt werden. Außerdem ist eine exakte Beschreibung der jeweiligen Marke von Nöten. Dabei helfen die Formulare des DPMA. Bevor der Antrag vom DPMA überprüft wird, muss die Gebühr für die Markenanmeldung bezahlt werden. Diese kann aufgrund von verschiedenen Faktoren in unterschiedlicher Höhe ausfallen.

In einem weiteren Schritt überprüft das DPMA den Antrag. Bei dieser Prüfung orientiert es sich an den gesetzlichen Vorschriften. Damit ein Antrag bewilligt werden kann, muss die Marke schutzfähig sein, die formalen Kriterien bei der Anmeldung müssen erfüllt sein, es darf kein Risiko für Irreführung oder Täuschung geben und die Marke darf nicht gegen Gesetze bzw. Vorschriften verstoßen. Sind all diese Punkte positiv bzw. negativ beantwortet, erfolgt die Eintragung der jeweiligen Marke in das Markenregister. Innerhalb von drei Monaten kann Widerspruch von außen erhoben werden. Ein solcher kann erhoben werden, wenn es eine ältere identische Marke gibt oder die Verwechslungsgefahr aus Sicht dieser Person bzw. des Unternehmens zu groß ist. Nach dieser Frist erhält die Marke den permanenten Schutz. Nach zehn Jahren läuft die Frist für den Schutz aus. Diese kann durch Bezahlung einer Gebühr verlängert werden.