Marke anmelden: Was kostet das?
Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, erhebt das Markenamt Gebühren – sowohl für die Markenanmeldung als auch den Markenschutz. Die Kosten setzen sich aus der Anmeldegrundgebühr und der Klassengebühr zusammen, falls Sie mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen wählen. Grundsätzlich sind bereits bis zu drei Dienstleistungs- und Warenklassen in der Grundgebühr enthalten.
- Die Grundgebühr, um Ihre Marke anmelden zu können, beträgt 300 Euro.
- Jede zusätzliche Waren- oder Dienstleistungsklasse kostet Sie 100 Euro zusätzlich.
- Möchten Sie Ihre Marke schneller anmelden lassen, betragen die Kosten dafür 200 Euro.
Diese Gebühren fallen an, wenn Sie eine allgemeine Marke anmelden möchten. Registrieren Sie hingegen eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke, steigen die Kosten für die Anmeldung.
Damit Sie Ihre Marke schützen lassen können, sollten Sie im Vorfeld ausreichend Zeit für die Recherche einplanen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie keine bestehenden Markenschutzrechte verletzen. Falls Sie diese Aufgabe an einen fachkundigen Rechtsanwalt auslagern, sind diese Kosten ebenfalls zu tragen.
Muss ich eine Marke anmelden?
Grundsätzlich gilt: Ihre Marke anmelden zu lassen ist kein Muss. Sie können Ihre Dienstleistungen oder Waren trotzdem auf dem Markt anbieten und das gewünschte Markenzeichen nutzen. Es besteht also keine gesetzliche Verpflichtung dazu, Ihre Marke anmelden zu lassen.
Trotzdem ist es wichtig, eine Marke, die Sie dauerhaft nutzen möchten, schützen zu lassen. Denn solange sie nicht in das Register des Markenamts eingetragen ist, steht sie weiterhin jedem offen. Das bedeutet, dass Dritte sie ebenfalls verwenden dürfen oder sie registrieren lassen können. Einen Bestandsschutz gibt es in der Regel nicht. In einem solchen Fall müssten Sie anschließend die Nutzung des Zeichens aufgeben sowie gleichnamiger Domains. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer Abmahnung durch Ihre Konkurrenz.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Marke beim Markenamt schützen lassen. Dazu gehören sowohl Symbole als auch bestimmte Wortmarken, die Ihre Produkte oder Dienstleistungen eindeutig kennzeichnen sollen. Schließlich sind Marken ein wichtiges Marketinginstrument und helfen Ihnen dabei, die Identität Ihres Unternehmens aufrechtzuerhalten.
Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, ob Sie Ihre Marke anmelden lassen sollten, unterstützen Sie folgende Leitfragen bei der Entscheidung:
- Ist das Markenzeichen für Ihr Unternehmen ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem Sie sich von den Mitbewerbern abheben?
- Möchten Sie Ihre Firma überregional weiterentwickeln und eine Marke anmelden, die Sie an verschiedenen Standorten nutzen?
- Möchten Sie Aktivitäten wie Franchising und Lizenzierung nutzen?
- Ist Ihre Marke ein Teil des Gesamtkonzeptes Ihres Unternehmens und damit ein wesentlicher Bestandteil Ihres USPs?
Sollten Sie auch nur eine dieser Fragen mit einem „Ja“ beantworten, dann ist es sinnvoll, Ihre Marke anmelden zu lassen.
Anmeldung beim Markenamt
Sie möchten Ihre Marke anmelden? Dann lohnt es sich, systematisch vorzugehen. Bevor Sie einen Antrag beim DPMA stellen, sollten Sie folgende drei Punkte beachten:
- Welche Art von Marke möchten Sie schützen lassen? Eine Wortmarke, Wort-Bildmarke oder eine Bildmarke?
- Recherchieren Sie nach bestehenden Marken.
- Holen Sie das Angebot von einem Markenanwalt ein.
Grundsätzlich ist kein Anwalt dazu notwendig, Ihre Marke anmelden zu lassen. Sie können die Recherche selbst übernehmen und die Anmeldung ohne fremde Hilfe beantragen. Der Unterschied liegt darin, dass Sie zwar eine Werbeagentur mit dem Design beauftragen können, sich jedoch nur von einem Anwalt vertreten lassen können.
Die Zusammenarbeit mit einem Markenanwalt erleichtert es Ihnen allerdings, Ihre Marke anmelden zu lassen:
- Er hilft Ihnen, sollte Ihre Markeneintragung vom DPMA abgelehnt werden.
- Auch im Falle einer Verzögerung kann er einschreiten.
- Durch sein Fachwissen weiß er bereits im Vorfeld, welche Kriterien besonders zum Tragen kommen, wenn Sie Ihre Marke anmelden.
- Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Recherche und kann Ihnen sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass Ihr Markenzeichen anerkannt wird.
Während Sie von der Zusammenarbeit durch weniger Aufwand profitieren, verlaufen solche Eintragungen erfolgreicher. Denn wenn Sie Ihre Marke anmelden, garantiert diese Anmeldung Ihnen nicht, dass die Markenregistrierung erfolgreich ist.
Um Ihre Marke schützen zu lassen, sollten Sie deshalb ausreichend Zeit in die Recherche investieren. Ob Sie diese Aufgabe selbst übernehmen oder einen Anwalt damit beauftragen, bleibt Ihnen überlassen. Im Rahmen dieser Recherche stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrer Marke keinen bestehenden Markenschutz verletzen. Die Grundlage dafür sind zahlreiche Datenbanken, wie beispielsweise die Datenbank des DPMA, sollten Sie sich auf den deutschen Markt beschränken. Wichtig: Führen Sie zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche durch, um sicherzustellen, dass es an dieser Stelle keine Probleme gibt.
Prüfung durch das DPMA
Sobald Sie Ihren Antrag beim DPMA eingereicht haben, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Darauf finden Sie das Aktenzeichen sowie den Anmeldetag. Dieses Datum sagt Ihnen, bis wann Sie die Anmeldegebühr bezahlt haben müssen. Sollten Sie den Betrag innerhalb von drei Monaten nicht beglichen haben, gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.
Sobald Sie Ihre Marke anmelden und die Anmeldegebühr bezahlen, prüft das DPMA Ihre Unterlagen. Dabei handelt es sich um eine formelle Prüfung. Das bedeutet: Geprüft wird, ob Ihr Antrag die Formvorschriften einhält und die Anmeldung vollständig ist. Zusätzlich prüft das Markenamt, ob Ihr Markenzeichen überhaupt schutzfähig ist.
Um Ihre Marke anmelden zu können, sollten Sie deshalb vorab kontrollieren, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass sämtliche technische Merkmale am Anmeldetag bekannt sein müssen. Wird Ihr Antrag aufgrund solcher Mängel zurückgewiesen, können Sie die Unstimmigkeiten im Nachgang beheben. Möchten Sie Ihre Marke anmelden, stellen Sie eine Neuanmeldung nach Beseitigung der Fehler.
Ist Ihr Antrag frei von Mängeln, können Sie Ihre Marke anmelden. Dazu trägt sie das Markenamt in den DPMA Register ein. Dieser Schritt ist notwendig, damit das Schutzrecht für Ihre Marke in Kraft tritt. Damit sind Sie befugt, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, sollten Dritte Ihre Schutzmarke ungefragt weiterverwenden.