Ihr Logo schützen – als Wort- oder Bildmarke?

Sobald Sie ein Logo als Marke für Ihr Unternehmen nutzen möchten, sollten Sie sich die Rechte daran sichern. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Firmennamen als Wort- oder Bildmarke oder eine Kombination aus beidem zu schützen. Bei der Kombination wird lediglich die konkrete grafische Gestaltung geschützt. Ein Schutz einzelner Wortbestandteile oder der grafischen Elemente besteht damit nicht.

Eine Wortmarke kommt Ihnen immer dann zugute, wenn der Wortbestandteil das zentrale Element ist. Möchten Sie ein Logo schützen, bei dem es weniger auf die Gestaltung als vielmehr auf das Wort ankommt, ist diese Form des Schutzes die Richtige. Anders verhält es sich, wenn lediglich die Grafik von Bedeutung ist. Idealerweise sollten Sie an dieser Stelle nicht sparen, sondern den Schutz auf sämtliche Elemente Ihres Logos ausweiten.

Die Vorteile einer Bildmarke

Wenn Sie Ihr Logo schützen möchten, geht es dabei primär um die grafische Gestaltung und weniger um den konkreten Wortbestandteil. Damit haben Dritte unter Umständen dennoch die Möglichkeit, bestimmte Elemente daraus zu nutzen. Der klare Vorteil einer Bildmarke: Sie bietet selbst dann Schutz, wenn eine reine Wortmarke abgelehnt werden könnte. Damit können Sie Ihr Logo schützen und von der kombinierten Eintragung profitieren.

Logo schützen, Bildmarke anmelden – so geht’s!

Nur wenn Sie Ihr Logo und Ihre Bildmarke in das Markenregister eintragen lassen, können Sie vom Designrecht profitieren. Um Ihr Logo schützen zu lassen, sind lediglich 7 einfache Schritte notwendig.

Schritt 1: Definieren Sie die Nizza-Klassen

Ihr Logo schützen Sie nicht pauschal, sondern stets bezogen auf einen bestimmten Bereich an Waren und Dienstleistungen. Diese werden markenrechtlich in Klassen eingeteilt und können Ihr Logo schützen. Bei der Einteilung der Marken- oder auch Nizza-Klassifikation unterscheidet das DPMA zwischen 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen.

Wichtig: Sie müssen wissen, in welchem Bereich Sie Ihr Logo schützen möchten – denn Sie können den Designschutz später nicht ausweiten.

Schritt 2: Führen Sie eine Markenrecherche durch

Bevor Sie das Logo schützen lassen, führen Sie idealerweise eine umfassende Markenrecherche durch. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie keinen bestehenden Markenschutz verletzen.

Wichtig: Das Markenamt prüft nicht, ob Sie bestehende Rechte verletzen. Diese Aufgabe obliegt Ihrer Verantwortung. Das Markenrecht ist mitunter kompliziert und für Laien nicht immer verständlich. Für die Recherche lohnt es sich, auf die Kompetenzen eines spezialisierten Anwalts für Markenrecht zu vertrauen.

Schritt 3: Beantragen Sie die Eintragung beim DPMA

Sobald Sie sicher sind, dass Sie das gewünschte Logo schützen lassen können, reichen Sie den Antrag auf Eintragung beim DPMA ein. Sie können den Antrag als natürliche oder juristische Person, aber auch als rechtsfähige Personengesellschaft stellen. Dieser Antrag enthält sämtliche Informationen rund um das Design, dass Sie schützen lassen möchten. Damit enthält es Angaben zu Ihnen, die Darstellung Ihrer Marke sowie Angaben zur Markenform und den relevanten Nizza-Klassen.

Schritt 4: Bezahlen Sie die Anmeldegebühr

Sobald Ihr Antrag die Kriterien des DPMA erfüllt und Sie die Eingangsbestätigung erhalten, müssen Sie Anmeldegebühr bezahlen. Drei Monate haben Sie dafür Zeit. Lassen Sie diese Frist verstreichen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, um Ihr Logo schützen zu lassen. Wie viel Ihr Logo kosten wird, hängt vor allem davon ab, für wie viele Kategorien Sie es schützen möchten. Die bloße Anmeldegebühr, in der bereits vier Klassen enthalten sind, beträgt rund 300 Euro.

Schritt 5: Prüfung und Eintragung, um Ihr Logo schützen zu lassen

Haben Sie die Anmeldegebühren beglichen? Dann prüft das DPMA Ihren Antrag auf formale Unstimmigkeiten und absolute Schutzhindernisse hin. Zu diesen absoluten Schutzhindernissen gehört beispielsweise die Gefahr der Irreführung, aber auch der Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Die Ähnlichkeit zu anderen Marken wird hingegen nicht durch die Organisation geprüft.

Sollten weder formelle Fehler noch ein Verstoß gegen das absolute Schutzhindernis vorliegen, trägt das DPMA Ihr Design in das Markenregister ein. Der Schutz Ihres Logos gilt anschließend rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Schritt 6: Warten Sie Widerspruchsfristen ab

Mit der Eintragung ins Markenregister haben Sie Ihr Logo schützen lassen. Dennoch gilt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Während dieser Zeit können beispielsweise die Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen das Logo, dass Sie schützen lassen möchten, einlegen. Wird kein Einspruch eingereicht, gilt ein zehnjähriger Anspruch darauf, Ihr Logo schützen zu lassen. Diesen Schutzzeitraum können Sie beliebig oft verlängern.

Schritt 7: Lassen Sie Ihre Wort- und Bildmarke überwachen

Wenn Sie Ihr Logo schützen möchten, dann müssen Sie sicherstellen, dass es nicht unbefugt verwendet wird. Dazu ist es notwendig, die Marke regelmäßig zu überwachen. Diese Aufgabe wird vom Markenamt nicht übernommen. Idealerweise entscheiden Sie sich dafür, einen Anwalt damit zu beauftragen, Ihr Logo zu schützen. Ein spezialisierter Experte überwacht für Sie die Neuanmeldung ähnlicher oder identischer Marken und reicht gegebenenfalls Widerspruch ein. Zusätzlich unterstützt er Sie dabei, markenrechtliche Verstöße abzuwehren und zu verfolgen.

Muss ich meine Bildmarke anmelden?

Rechtlich gesehen sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihr Logo schützen zu lassen. Sie können es ganz ohne Eintragung ins Markenregister nutzen. Obwohl dieses Vorgehen möglich ist, ist es auf keinen Fall ratsam. Denn mit der Anmeldung Ihrer Marke profitieren Sie vom Schutz Ihres Logos sowie der Absicherung gegen eigene Verstöße.

Sobald Sie ein Logo schützen, liegen die alleinigen Nutzungsrechte bei Ihnen. Damit haben Sie die notwendige juristische Handhabe, sollte es zu Verstößen gegen das Markenrecht kommen. Dieser Schutz bietet sich Ihnen nur dann, wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen, nicht durch den Gebrauch.

Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Sie selbst keinen Verstoß gegen das Markenrecht begehen. Denn die Zahl der angemeldeten Marken ist beinahe unüberschaubar und steigt mit jedem Jahr weiter an. Ohne eine ausführliche Recherche ist es sehr riskant, die gewünschte Marke ohne Weiteres zu nutzen.