Design anmelden: Pakete & Preise

Mit unseren leistungsstarken Paketen zur Designanmeldung sind Sie rundum bestens versorgt. Bereits ab 249,- € (zzgl. MwSt. und Amtsgebühren) erhalten Sie erstklassige Beratung durch unsere Anwälte inklusive Designanmeldung zum Festpreis!

DEUTSCHLAND

249€zzgl. Amtsgebühren
  • Basisleistungen (siehe unten)
  • Beratung durch Anwalt
  • Designanmeldung in Deutschland

EUROPÄISCHE UNION

349€zzgl. Amtsgebühren
  • Basisleistungen (siehe unten)
  • Beratung durch Anwalt
  • Designanmeldung in der EU

INTERNATIONAL

399€zzgl. Amtsgebühren
  • Basisleistungen (siehe unten)
  • Beratung durch Anwalt
  • Designanmeldung International

In allen Paketen enthaltene Basisleistungen

Anwaltliche Beratung
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Klassifizierung (Locarno)
Vertretungsübernahme
Schutzstrategie
Anmeldung und Prüfung

Maximale Transparenz bei Ihrer Designanmeldung

Ein erfolgreicher und reibungsloser Ablauf Ihrer Designanmeldung ist unser höchstes Ziel. Deshalb arbeiten wir mit einem Maximum an Transparenz – unsere Paketpreise sind Festpreise und ersparen Ihnen böse Überraschungen in Form von unerwarteten Zusatzkosten. Ein kostenloses Vorgespräch zur Klärung aller offener Fragen ist für uns selbstverständlich!

1. Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage.

2. Kostenloses Vorgespräch

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich hinsichtlich der besten Lösung für Ihre Designanmeldung.

3. Unverbindliches Angebot

Anschließend erhalten Sie ihr Angebot und entscheiden selbst, ob es Ihren Vorstellungen entspricht.

Sie möchten eine Marke anmelden?

FAQ

Häufige Fragen zur Designanmeldung

Damit es kein anderer macht und Sie Ihr Design exklusiv nutzen oder verwerten können (zum Beispiel durch Vergabe von Lizenzen). Schließlich haben Sie Zeit und Geld in die Entwicklung des Designs investiert. Wenn Sie keinen Schutz beantragen, sind andere die möglichen Nutznießer Ihrer Investitionen.

Das eingetragene Design gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen. Anderen ist es damit verboten, das eingetragene Design ohne Ihre Genehmigung zu verwenden. Dritte dürfen ohne Ihr Einverständnis keine Produkte herstellen und verkaufen, bei denen Ihr eingetragenes Design verwendet wird. Wenn jemand Ihr eingetragenes Design unerlaubt benutzt, können Sie von ihm die Unterlassung und auch die Vernichtung der betreffenden Erzeugnisse verlangen. Zudem steht Ihnen grundsätzlich Schadenersatz zu.

Wenn Sie Ihr Design außerhalb von Deutschland in anderen EU-Ländern nutzen möchten, empfiehlt sich die Anmeldung eines EU Designs.

Wurde die Angabe der Erzeugnisse mit Hilfe der Suchmaschine erstellt und erfüllt die Anmeldung auch alle sonstigen Eintragungsvoraussetzungen, wird sie in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Eingang der Anmeldegebühr eingetragen. Bei Anmeldungen mit Mängeln kann sich die Bearbeitungszeit verlängern; hier ist mit Bearbeitungszeiten von drei bis vier Monaten ab Gebührenzahlung zu rechnen. Die Eintragung wird am Folgetag in DPMAregister veröffentlicht und circa einen Monat später im Designblatt bekannt gemacht.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da: 069/271-357-0

So melden Sie ein Design/Geschmacksmuster an

Sobald Sie ein Design schützen möchten, können Sie den Designschutz bei der DPMA beantragen. Dazu muss es sämtliche Bedingungen erfüllen:

  • Der Antrag muss frei von Formfehlern sein.
  • Das Geschmacksmuster unterliegt dem Schutzbedürfnis.
  • Es darf nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Es muss frei von Zeichen des öffentlichen Interesses sein.

Ist das der Fall, können Sie Ihr Design anmelden und den Designschutz für ihr kreatives Gut nutzen. Ihr Vorteil: Sie sichern sich rechtlich ab und heben sich deutlich auf dem Markt hervor.

Voraussetzungen: Eingetragenes und nicht eingetragenes Design

Sie möchten ein neues Design anmelden? Selbst wenn Sie sich für eine Aufschiebung der Veröffentlichung entscheiden, besteht der Nachahmungsschutz. Das bedeutet, dass Sie gegen Konkurrenten vorgehen können, die Ihre Arbeit bewusst imitieren. Allerdings gilt es an dieser Stelle zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Geschmacksmuster zu unterscheiden.

Ein eingetragenes Geschmacksmuster ist eine Neuheit und zeichnet sich durch seine Eigenart aus. Dabei beträgt die Schutzfrist maximal 25 Jahre. In diesem Fall genießt der Designschutz die absolute Schutzwirkung, die es anderen Produkten untersagt, sehr ähnliche Waren herzustellen.

Ein nicht eingetragenes Design hingegen muss keine gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings erlischt das Recht nach drei Jahren, da es nicht amtlich gemeldet ist. Anders als das eingetragene Design bietet es Ihnen den Schutz vor bewusster Nachahmung, nicht aber vor unbewusster.

Umfang und Dauer des Designschutzes

Das Design bestimmt nicht nur das Erscheinungsbild eines Produktes, sondern auch unsere Wahrnehmung dessen. Sie finden sich auf jeder Verpackung und an jedem Erzeugnis. Das macht den Designschutz für viele Unternehmen zu einem zentralen Aspekt. So lassen sich beispielsweise Logo und Web-Design schützen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um ein gewerbliches Schutzrecht. Trotzdem findet es vorrangig in kreativen Bereichen Einsatz, da für Medienagenturen, Werbegrafiker oder vergleichbare Firmen das Urheberrecht nicht greift. Stattdessen bildet das Designgesetz die Grundlage für den Designschutz.

Der Designschutz umfasst das ästhetische Erscheinungsbild eines Produktes oder Erzeugnisses. Gegebenenfalls betrifft er auch die Verzierungen. Der Umfang des Designschutzes bezieht sich auf folgende Elemente:

  • Linien
  • Farben
  • Gestalt
  • Werkstoffe
  • Oberflächenstruktur

Reine Wortelemente, Klänge und Farben hingegen lassen sich per Marke schützen, nicht aber über das Design. Das liegt daran, dass diese die Erscheinungsform des Objektes nicht ausreichend erfassen.

Sobald Sie Ihr Design anmelden, können Sie den Designschutz für maximal 25 Jahre nutzen. Den Schutz müssen Sie regelmäßig verlängern, nämlich alle fünf Jahre. Dabei entstehen zusätzliche Kosten, die sich Aufrechterhaltungsgebühr nennen. Nur dann, wenn Sie die Gebühr innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen, bleibt das Schutzrecht erhalten. Andernfalls erlischt es. Die Gebühr zur Aufrechterhaltung müssen Sie für jede Schutzverlängerung separat bezahlen.

Der Designschutz ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Das bedeutet, dass Sie vor der Anmeldung ausreichend recherchieren müssen. Nur so können Sie ausschließen, ein ähnliches Design wie andere Anbieter zu wählen. Andernfalls ist es möglich, dass die DPMA das Geschmacksmuster für nichtig erklärt und es anschließend löscht.

Design anmelden: Vorgang und Kosten

Bevor Sie Ihr Design anmelden, benötigen Sie zuerst eine grafische Wiedergabe. Sie ist verpflichtend und erfordert, dass Sie verschiedene Aspekte in der Darstellung beachten:

  • Ansicht: Die Ansicht stellt Ihr Design in unterschiedlichen Perspektiven dar. Sie kann statisch oder in 3D sein.- Hintergrund: Das Design muss sich klar vom Hintergrund abheben.
  • Farben: Ob das Design farbig oder in Schwarz-Weiß erfolgt, liegt bei Ihnen.
  • Sonstiges: Weitere Symbole oder erläuternde Textelemente sind im Rahmen der Darstellung nicht gestattet.

Diese Punkte sind verbindlich, sobald Sie Ihr Design anmelden. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, die Anmeldung sofort öffentlich bekannt zu geben. Stattdessen kann das Unternehmen das Design verzögert veröffentlichen. Das bedeutet, dass die Bekanntmachung beispielsweise erst erfolgt, wenn der Markt eine positive Resonanz widerspiegelt. Diese Testphase im Handel trägt dazu bei, das richtige Geschmacksmuster zu wählen. Durch die Geheimhaltung stellen Unternehmen außerdem sicher, dass kein Konkurrent die Idee vor dem Produkt-Launch nutzt.

Ihr Design schützen Sie, indem Sie es beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) anmelden. Wichtig ist: Bei einem eingetragenen Geschmacksmuster handelt es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht. Das macht die Anmeldung schnell, unkompliziert und vergleichsweise günstig. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Antrag digital oder analog einzureichen. Die digitale Anmeldung bringt Vorteile mit sich. Sie ist etwas günstiger und meist schneller. Bei dieser übermitteln Sie folgende Angaben:

  • Den Antrag zur Eintragung Ihres Designs.
  • Angaben zu Ihrer Identität beziehungsweise dem Unternehmen.
  • Eine grafische oder fotografierte Wiedergabe des Designs, das sie bekanntmachen möchten.
  • Angaben zu den Erzeugnissen und Klassen, für die Ihr Design gelten soll.

Ob Sie für den Designschutz ein einzelnes Geschmacksmuster oder eine Vielzahl an Möglichkeiten anmelden, hängt von Ihren eigenen Bedürfnissen ab. Grundsätzlich ist es möglich, eine Sammelanmeldung in Auftrag zu geben. Möchten Sie also mehr als ein Design schützen, müssen Sie den Antrag nicht mehrfach ausfüllen. Gleichzeitig ersparen Sie sich durch eine gesammelte Anmeldung Unkosten. Denn das Amt erhebt für jedes Design innerhalb der Sammelanmeldung einen Fixbetrag.

Die Kosten für den Designschutz hängen im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Einerseits sind analoge Anträge teurer als digitale, andererseits sind Sammelanmeldungen generell günstiger. Jede Anmeldung kostet rund sechs Euro, wobei das DPMA den Preis festlegt. Der Mindestbetrag liegt bei 60 Euro. Melden Sie ein einzelnes Geschmacksmuster an, kostet Sie die Anmeldung folglich 60 Euro. Auch das Registrieren von zwei Designs kostet 60 Euro, solange Sie sie als Sammelanmeldung einreichen.

Ihre Vorteile durch Designschutz

Spielt Design für Ihr Produkt eine entscheidende Rolle? Dann ist der Designschutz ein Thema, das Sie besser nicht vernachlässigen. Sobald Sie ihr Design anmelden, ist das Geschmacksmuster geschützt, was Sie rechtlich absichert.

Ein Design ist ein eigenständiger Vermögenswert, der dem gewerblichen Schutzrecht unterliegt. Damit das der Fall ist, müssen Sie Ihr Geschmacksmuster anmelden. Dieser Designschutz ist nicht bloß eine Vermarktungsstrategie, sondern bieten Ihnen die Möglichkeit, ihr Design zu lizenzieren.

Um ein Design zu schützen, trägt die DPMA seine äußere Erscheinungsform in das zugehörige Register ein. Damit sind sowohl handwerklich als auch industriell hergestellte Erzeugnisse geschützt. Dieser grundlegende Schutz besteht, sobald Sie das Design anmelden.

Für Sie bedeutet das: In der eingetragenen Form darf niemand das Design nutzen. Damit obliegen Ihrem Unternehmen sämtliche Rechte auf das Geschmacksmuster, das dem Designschutz unterliegt. Diesen Vorteil sollten Sie nicht unterschätzen. Es erhöht Ihren Wiedererkennungswert und bildet so ein Alleinstellungsmerkmal.

Wird der Designschutz von Dritten missachtet, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Außerdem können Sie die Unterlassung und im Einzelfall Vernichtung unrechtmäßiger Produkte fordern, solange Sie vorab das Design schützen.

1. Ihr Design zu schützen bietet Ihnen Rechtssicherheit

Als Unternehmen profitieren Sie davon, wenn Sie ein Design anmelden. Dies ist vor allem wichtig, wenn Ihr Produkt ein großes wirtschaftliches Potenzial verspricht. Dadurch, dass Sie das Design schützen, profitiert Ihr Unternehmen von der Rechtssicherheit, die Sie im Streitfall geltend machen können. Besonders sinnvoll ist er, wenn sich Ihre Produkte durch einen ästhetischen Aspekt hervorheben.

2. Der Designschutz ist verhältnismäßig günstig

Legen Sie Wert darauf, Ihr Design zu schützen, bietet sich der eingetragene Designschutz an. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen – vor allem, wenn Sie im Rahmen einer Sammelanmeldung ein Design anmelden. Davor ist es wichtig, umfangreich zu recherchieren. Schließlich möchten Sie keinen bestehenden Designschutz verletzen oder sich die Mühe mit der Ausarbeitung unterschiedlicher Ansichten umsonst machen. Amtsseitig halten sich die Kosten für die ersten fünf Jahre im Rahmen.

3. Designschutz bietet Ihnen Renommee

Wenn Sie ein Design anmelden und dafür den Designschutz erhalten, erhöht dies nicht nur Ihre Rechtssicherheit. Vielmehr zeigt es, dass Sie seriös und verbindlich sind und Ihr Vorhaben zeitnah in die Realität umsetzen möchten. So können Sie sich breiter auf dem Markt aufstellen und erhöhen Ihre wirtschaftlichen Handlungsoptionen. Da das Design anmelden nicht lange dauert, genießen Sie bereits nach zwei bis fünf Monaten sämtliche Vorzüge.

Was Ihnen der Designschutz bringt

Der Designschutz schützt Ihre kreative Arbeit unabhängig von einem Produkt. Das bedeutet, Nachahmungen des Designs sind ausgeschlossen – wo Sie Ihr Geschmacksmuster nutzen, spielt keine Rolle. Sie können es beispielsweise als Firmenlogo, Illustration oder T-Shirt-Aufdruck verwenden. Sobald Sie das Design anmelden, unterliegt es diesem Schutz und darf nicht kopiert werden. Das macht den Designschutz zu einem wertvollen Gut. Beanspruchen können Sie es selbst, wenn jüngere Designer unwissentlich ein sehr ähnliches Geschmacksmuster entwickeln. Das gilt allerdings nur, wenn Sie das Design anmelden. Ein nicht eingetragenes Design zu schützen, funktioniert nur gegen bewusste Nachahmung. Deshalb profitieren Sie im rechtlichen Streitfall von einem gesetzlichen Designschutz.

Dabei sollten Sie den gültigen Zeitraum im Blick behalten; den Designschutz müssen Sie alle fünf Jahre verlängern. Außerdem lässt sich ein Design für 25 Jahre schützen, nicht länger.

Aber was bringt es Ihnen, Ihr Design zu schützen? Sobald Sie den vollen Designschutz genießen, können sich Dritte nicht auf ihr kreatives Gedankengut berufen. Stattdessen können Sie mit Ihrem Geschmacksmuster werben, Ihr Unternehmen etablieren und sich von anderen Firmen und Marken abheben. Besonders schön: Sie bieten Ihrem Kunden die Möglichkeit, sich zu orientieren. Da Sie sich dank Designschutz von anderen Anbietern unterscheiden, erkennt Ihr Kundenstamm Sie unter der Konkurrenz.

Designschutz vs. Markenschutz

Wenn Sie Ihr Design anmelden, schützt Sie dies vor Nachahmern. Deshalb nutzen Grafiker, Produktdesigner und Medienagenturen den Designschutz gerne. Der Grund: Arbeiten Sie für ein solches Unternehmen ist Ihr kreatives Schaffen nicht durch das Urheberrecht geschützt. Für den Designschutz hingegen müssen Sie keine künstlerische Schöpfungshöhe erzielen. Deshalb können Sie das Design anmelden, sobald Sie es schützen möchten. Dazu muss es deutlich von anderen Eintragungen abweichen – Designschutz besteht nur dann, wenn es sich um eine Neuheit handelt. Andernfalls lehnt das Amt es bei der Anmeldung ab.

Markenschutz hingegen betrifft unterschiedliche Produkte, die allesamt zu einer Marke gehören. Dadurch lassen sie sich von anderen Herstellern unterscheiden, was Ihnen einen betrieblichen Herkunftsnachweis bietet. Viele Marken sind reine Wortmarken, da es sonst schwierig sein kann, sie zu identifizieren.

Neben den unterschiedlichen Voraussetzungen zeichnen sich der Designschutz und der Markenschutz durch verschiedene Funktionen aus. Ihr Design zu schützen bedeutet, dass Sie sicherstellen, das andere Layouts nicht denselben Gesamteindruck vermitteln. Eine Abwandlung eines Designs hat zu Folge, dass der Designschutz hinfällig ist. Der Markenschutz dagegen stellt sicher, dass es nicht zu einer Verwechslung zwischen den Produkten einzelner Hersteller kommt. Insgesamt gilt: Der Markenschutz ist weitreichender als der Designschutz.

Was kostet der Designschutz?

Eine entscheidende Rolle spielen die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie Ihr Design anmelden. Verglichen mit dem Designschutz, den sie Ihnen bieten, fallen sie gering aus. Aktuell kostet es Sie rund 60 Euro, um Ihr Design zu schützen. Die Anmeldung für das Geschmacksmuster erfolgt direkt beim DPMA.

Für den Fall, dass Sie nicht nur ein Design schützen möchten, bietet sich eine Sammelanmeldung an. Eine solche gesammelte Anmeldung offeriert Ihnen denselben Designschutz zu einem günstigeren Preis. Für Sie heißt das: Sie bezahlen für jedes Geschmacksmuster sechs Euro, mindestens aber 60 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung lassen sich bis zu 100 Geschmacksmuster als Design schützen. Wichtig ist, dass Sie den Designschutz für unterschiedliche Ansichten hinterlegen.

Eine solche Meldung lohnt sich immer dann, wenn Sie nicht nur ein Design schützen möchten. Möchten Sie beim Design anmelden drei Geschmacksmuster einreichen, würden Sie die Einzelanmeldung 180 Euro kosten. Für die Sammelanmeldung hingegen bezahlen Sie die Mindestsumme von 60 Euro.

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Design auf dem Markt gefragt ist, können Sie Ihren Designschutz verlängern. Dafür wird eine Gebühr zur Aufrechterhaltung fällig, mit der Sie den Schutz für weitere fünf Jahre beantragen. Insgesamt 25 Jahre lässt sich Ihr Design schützen. Die Kosten bewegen sich gestaffelt zwischen 90 und 180 Euro.

Sie möchten sicherstellen, dass der Designschutz für die gesamte EU gilt? In diesem Fall können Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelden die Eintragung beantragen. Die Kosten um Ihr Design zu schützen liegen bei 350 Euro, wobei Sie auch hier von einer Sammelanmeldung profitieren. Alternativ beantragen Sie den Designschutz direkt für die EU, wodurch eine separate Anmeldung für Deutschland entfällt.

Auf den ersten Blick entstehen hohe Kosten, sobald Sie Ihr Design anmelden. Ist Ihr Geschmacksmuster allerdings erfolgreich, erscheinen die Beträge nicht mehr so hoch. Schließlich profitieren Sie vom Designschutz, sobald Sie ihr Design anmelden. In einem Rechtsstreit haben Sie damit einen Beweis für Ihre Leistung, was Ihnen einen rechtlichen Vorteil verschafft.