Gebrauchsmuster: Definition und Anmeldung beim DPMA

Unter einem Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzzeichen zu verstehen, welches auch für technische Erfindungen Schutz gewährt.

Ursprünglich waren sie für kleinere Erfindungen gedacht. Aufgrund der rechtlichen Grundlage, dem Gebrauchsmustergesetz, ist dieser Schutz auch für größere Erfindungen durchaus geeignet. Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmuster einfacher zu erlangen und auch aus preislicher Sicht besser geeignet.

Damit man ein Gebrauchsmuster für seine Erfindung erhält, müssen gewissen Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Erfindung neu sein, sie muss auf einem erfinderischen Schritt beruhen und sie muss gewerblich anwendbar sein. Diese Punkte können auch folgendermaßen definiert werden: Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit. Beim Punkt der Neuheit wird die Erfindung einer Neuheitsprüfung unterzogen. Dabei muss der Stand der Technik in dem jeweiligen Fachgebiet überprüft werden. Bezüglich der Erfindungshöhe ist anzumerken, dass es hierbei ausreicht, dass der Erfinder einen erfinderischen Schritt vollführt. So muss sein Können über jenes eines Fachmannes hinausgehen. Dabei benötigt man keine erfinderische Tätigkeit. Im §1 des Gebrauchsmustergesetzes werden bereits einige Dinge benannt, welche nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden können. Darunter fallen beispielsweise Pläne, Entdeckungen oder die Wiedergabe von Informationen. Auch Pflanzen und Tiere können hierdurch nicht geschützt werden. Vor allem ist dies nicht zulässig, da es zu einem sittenwidrigen Verhalten des Inhabers führen kann. In einem Patent werden die Verfahrenserfindungen benannt und geschützt.

Möchte man nun ein solches Muster anmelden, muss man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, dass Gebrauchsmuster international anzumelden. Ist der Antrag ordnungsgemäß und wirft keine weiteren Fragen auf, wird das Gebrauchsmuster ohne eine weitere Prüfung eingetragen. Damit verfügt die Erfindung über einen materiellen Schutz. Dies wird auch öffentlich kundgemacht. Ausgenommen von der Kundmachung sind sogenannte Geheimgebrauchsmuster. Möchte man sein Gebrauchsmuster löschen, ist hierfür wiederum ein Antrag bei dem DPMA von Nöten. Dies kann auch in einem Verletzungsprozess angesprochen werden. Hierbei werden der Antrag auf Löschung und das Verfahren parallel abgewickelt.

Nach der Eintragung ist das Gebrauchsmuster für zehn Jahre gültig. Es beginnt mit dem nächstfolgenden Tag der Eintragung. Möchte man es jedoch verlängern, müssen lediglich Gebühren bezahlt werden. Anschließend läuft der Schutz für weitere zehn Jahre.

Als Inhaber eines solchen Musters verfügt man über bestimmte Rechte. So darf niemand Produkte oder Gegenstände nach diesem Gebrauchsmuster anbieten bzw. verkaufen. Dies ist nur dann möglich, wenn man über eine ausdrückliche Zustimmung von Seiten des Inhabers verfügt. Der jeweilige Umfang des Schutzes richtet sich nach an den Ansprüchen bzw. der Beschreibung oder Zeichnung.


Wie können Sie Ihre Firmennamen schützen lassen?

Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?

Den Firmennamen schützen: Der richtige Name für ein Unternehmen oder ein Produkt zieht die Aufmerksamkeit auf sich und schafft Exklusivität. Gleichzeitig erhöht er den Wiedererkennungswert, was Ihnen langfristig zugutekommt. Das macht ihn zu einem Schritt in Richtung des nachhaltigen Erfolgs, der Ihr Unternehmen für lange Zeit begleitet. Sobald Sie sich dafür entscheiden, Ihren Firmennamen schützen zu lassen, dürfen Mitbewerber ihn nicht mehr verwenden. Folgende Vorteile bringt der Schutz mit sich:

  • Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen, dürfen Dritte ihn nicht unerlaubt nutzen.
  • Sie steigern den Wert Ihres Unternehmens und wahren die Betriebsidentität.
  • Besonders nachhaltig gestaltet sich der Schutz, wenn Sie eine Markeneintragung oder den Markenschutz durch Ihr Deutsches Patentamt vornehmen lassen.

Die Eintragung des Firmennamens ist nicht verpflichtend, sondern bleibt Ihnen überlassen. Trotzdem lohnt es sich, den Firmennamen schützen zu lassen – schließlich ist der Unternehmensname nicht bloß die Bezeichnung Ihres Unternehmens. Vielmehr ist er ein wichtiges Markenzeichen und steht in enger Verbindung mit der Identität Ihrer Firma. Obwohl diese Form des Schutzes für jede Organisation von Bedeutung ist, profitieren vor allem junge Unternehmen davon, sich rechtlich abzusichern.

Wann sollte Sie Ihren Firmennamen schützen lassen?

Obwohl es schön ist, den Firmennamen schützen zu lassen und die Rechte zu genießen, stellt sich die Frage: Wann ist es sinnvoll und notwendig, diesen Schritt zu gehen? Grundsätzlich sind es die folgenden Gründe, aus denen sich Künstler oder Firmen dafür entscheiden, ihren Firmennamen schützen zu lassen:

  • Sie möchten verhindern, dass andere Ihre Schutzmarke unerlaubt verwenden können.
  • Der Name Ihrer Firma, Ihres Produkts oder Ihres Werkes wird allgemein immer bekannter.
  • Sie möchten sich durch Ihre Schutzmarke exklusiv von anderen Unternehmen und Fabrikaten abgrenzen.
  • Sie möchten Ihren Firmennamen schützen lassen, um ihn gewerblich nutzen zu können.

Übrigens: Den Antrag für Ihren Markenschutz nimmt Ihr Deutsches Patentamt vor. Der Ablauf an sich ist einfach und unkompliziert, sodass die Eintragung Ihres Firmennamens kein Problem darstellt.

Was kostet es, meinen Firmennamen schützen zu lassen?

Wie hoch die Kosten für den Markenschutz ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich erhebt die Bundesoberbehörde Deutsches Patentamt eine amtliche Gebühr, die Sie zusätzlich zu den anfallenden Kosten tragen müssen.

Beauftragen Sie einen Anwalt damit, Ihren Firmennamen schützen zu lassen, steigt der zu entrichtende Betrag ebenfalls. Allerdings lohnt sich dieser zusätzliche Kostenfaktor, denn der Jurist prüft im Vorfeld, ob der Firmenname einen bestehenden Namensschutz verletzt. Ist das der Fall, können Sie Komplikationen bei der Anmeldung vorbeugen. Mit folgenden Ausgaben sollten Sie rechnen, um Ihren Firmennamen zu schützen:

  • Amtsgebühren: Die Amtsgebühren betragen derzeit 300 Euro und werden erhoben, sobald Sie eine Marke anmelden. In diesem Betrag sind bereits drei Klassen an Dienstleistungen und Waren enthalten. Übrigens: Nehmen Sie die Anmeldung elektronisch vor, beträgt die Gebühr lediglich 290 Euro.
  • Warenklassen: Sollten Ihnen die drei Klassen nicht reichen, können Sie weitere Warenklassen beantragen. Jede von ihnen kostet Sie 100 Euro.
  • Verlängerungsgebühr: Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen, bleibt dieser rechtliche Schutz nicht für immer bestehen. Er muss regelmäßig verlängert werden, wobei geprüft wird, ob Sie die Marke in den beantragten Klassen tatsächlich verwenden. Diese Gebühr beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen.

Wichtig: Sobald Sie eine Marke anmelden, müssen Sie sie in den beantragten Bereichen nutzen. Andernfalls erlischt Ihr Markenschutz. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr für die Schutzhinderung entrichten. Außerdem sollten Sie beachten, dass sich durch eine hohe Anzahl an Klassen die Prüfungs- und Bearbeitungszeit verlängert.

Wo und wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?

Sie möchten Ihr Markenpotenzial erhöhen und deshalb einen Markenschutz für Ihren Firmennamen beantragen? In diesem Fall haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine davon: Ihr Deutsches Patentamt. Denn Ihren Firmennamen können Sie entweder durch den Eintrag im Handelsregister schützen lassen, oder Sie vertrauen auf den Markenschutz. Er ist deutlich umfangreicher und bietet Ihnen zusätzliche Vorteile.

Sobald Ihr Unternehmen eine bestimmte Rechtsform erlangt, ist der Eintrag im Handelsregister verpflichtend. Dieses Verzeichnis zeigt die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Firmen auf. Lassen Sie Ihren Firmennamen eintragen, schützen Sie diesen Namen allerdings nur bedingt: Sobald Sie überregional oder international tätig sind, reicht der Eintrag nicht aus. Agieren sie hingegen ausschließlich als lokales Unternehmen, kann diese Möglichkeit ein erster Schritt in Richtung Markenschutz sein.

Die Alternative dazu ist es, auf einen umfangreichen Schutz durch Ihr Deutsches Patentamt zurückzugreifen. Der Markenschutz, den Ihnen dieses Vorgehen bietet, ist deutlich umfassender als der bloße Eintrag im Handelsregister. Dabei profitieren Sie von den wichtigsten Vorteilen:

  • Ihren Firmennamen schützen Sie auf diese Weise deutschlandweit.
  • Sie erhalten die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie die Rechte zur Lizenzvergabe.
  • Nutzen Mitbewerber Ihre Schutzmarke, können Sie rechtliche Schritte gegen sie einleiten und von Ihrem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Gebrauch machen.
  • Der Schutzumfang für Ihre Marke besteht für 10 Jahre. Anschließend können Sie ihn beliebig oft verlängern, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihren Firmennamen tatsächlich nutzen.
  • Zusätzlich können Sie Ihre Marke international anmelden. Dadurch erreichen Sie einen umfangreichen Schutz, von dem Sie auch außerhalb Deutschlands profitieren.

Für die Anmeldung Ihrer Marke wenden Sie sich einfach an Ihr Deutsches Patentamt. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen, die dafür notwendig sind, die Eintragung zu beantragen. Alternativ entscheiden Sie sich dafür, den Antrag online einzureichen. Wichtig dabei ist, dass Sie vorher recherchieren, ob Ihr Firmenname bereits bestehende Rechte angreift. Ist das der Fall, können Sie Ihren Firmennamen nicht schützen lassen. Die Grundlage dafür ist eine umfangreiche Markenrecherche. Sollte Ihnen diese Aufgabe zu langwierig erscheinen, wenden Sie sich idealerweise an einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt.


Was ist eine Marke?

Bei einer Marke kann es sich um ein geschütztes Herkunftszeichen oder ein Qualitätssiegel handeln.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei einer solchen um ein rechtlich geschütztes Herkunftszeichen. Sieht man die Marke jedoch aus einer merkmalsbezogenen Sichtweise, stellt sie ein Qualitätssiegel dar. Unter einer Marke kann also ein Kennzeichen verstanden werden, welches eine gewisse Qualität von Produkten garantiert. Bei Marken geht es jedoch um wesentlich mehr. Mittlerweile spielen auch die psychischen Auswirkungen einer Brand eine wichtige Rolle. So soll sich beim Konsumenten ein gemeinsames Bild aus Marke und Produkt bilden. Damit kann auch ein Image der Brand bzw. des Unternehmens sichergestellt werden.

Was ist eine Markenarchitektur?

Wenn es um die psychischen Wirkungen einer Marke geht, spricht man von der Markenarchitektur. Darunter kann die Strukturierung sämtlicher Brands auf dem Markt verstanden werden. Dabei kann zwischen einer horizontalen und einer vertikalen Strategie unterschieden werden. Bei der vertikalen gibt es eine hierarchische Abstufung, welche gleichzeitig auch die Unterschiede der Marken unterstreichen. Bei der horizontalen Markenstrategie geht es hingegen um die Anzahl der Marken, welche sich auf ein und derselben Ebene befinden. Hierbei kann zwischen Einzelmarkenstrategien, Familienmarkenstrategien und Dachmarkenstrategien unterschieden werden.

Einzelmarkenstrategie

Setzt man auf eine Einzelmarkenstrategie versucht man mit jedem Produkt auch ein eigenes Kennzeichen zu etablieren. Dadurch rückt die eigentliche Bezeichnung des Unternehmens in den Hintergrund. Diese Variante eignet sich vor allem für Unternehmen, welche eine spezifische Zielgruppe mit ihren Produkten ansprechen möchten.

Familienmarkenstrategien

Bei Familienmarkenstrategien werden mehrere solcher Kennzeichen zusammengefasst. Sie bilden somit eine kleine „Familie“. Diese Varianten sind zwischen den beiden anderen einzuordnen. Das Ziel dieser Strategie ist es, mehrere Produktgruppen für eine gewisse Zielgruppe schmackhaft zu machen. Auch diese Variante hat ihre Vor- und Nachteile, wobei diese der Einzelmarkenstrategien durchaus ähneln.

Dachmarkenstrategie

Bei der Dachmarkenstrategie steht die eigentliche Unternehmensmarke im Vordergrund. So geht es hier nicht darum, viele verschiedene Kennzeichen bei den Produkten zu etablieren, sondern die Kompetenzen auf die Produkte zu übertragen. Diese Strategie findet sich etwa in der Automobilbranche.

Wie wird eine Marke erfolgreich?

Damit eine erfolgreiche Kennzeichnung etabliert werden kann, müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Bei der Markenprägnanz geht es darum, dass diese eindeutig und unverwechselbar sein muss. Zudem muss durch die Markenautorität die jeweilige Marke mit Leistungsfähigkeit und Kompetenz versehen werden. Bei der Markenintegrität geht es um die äußere Erscheinungsform der Kennzeichnung. Wichtig sind außerdem die Markenrelevanz, die Markenkontinuität und die Markenführung. Unter Markenrelevanz kann die Problemlösung und Nutzungsbezogenheit verstanden werden. Bei der Markenkontinuität geht es in erster Linie um die zukünftigen Veränderungen bzw. Ziele der Marke. Schließlich setzt die Markenführung gewisse Regeln für die jeweilige Marke bzw. das gesamte Unternehmen fest.